KFZ-Plaketten

Fälschungssichere KFZ-Plaketten

Lieber auf Nummer sicher gehen: Die KFZ-Plaketten bieten Ihnen alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale und sind zudem besonders fälschungssicher und witterungsbeständig.

Bei zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen dienen die KFZ-Plaketten zudem als Zulassungsnachweis durch die Straßenverkehrsbehörde. Auch sonst haben wir die Sicherheit der Produkte im Blick. Alle SecuRasta®-Produkte werden regelmäßig durch ein unabhängiges Prüfinstitut gesichert und geprüft.

Plaketten für Hauptuntersuchungen
  • Prüfplaketten zum Nachweis der Hauptuntersuchung durch TÜV, DEKRA, etc.
  • Lieferbar in unterschiedlichen Verpackungseinheiten mit und ohne fortlaufende Nummerierung
  • Anbringung der HU-Plakette am hinteren KFZ-Kennzeichen
Kurzzeit-/Ausfuhrplaketten
  • Kurzzeitplaketten und Ausfuhrplaketten für Kurzzeitanmeldungen und Export-/Überführungszwecke
  • Lieferbar in unterschiedlichen Verpackungseinheiten
Marken/Schilder Sicherheitsprüfung
  • SP-Schilder und SP-Marken für die Sicherheitsprüfung (SP)
  • Hochwertige Prüfmarken für die Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzfahrzeugen
Feinstaubplaketten

Als Experten für KFZ-Kennzeichen wissen wir, wie wichtig Mobilität und Umweltschutz sind. Neben qualitativ hochwertigen Kennzeichen bieten wir auch Feinstaubplaketten an, um Ihr Fahrzeug umweltkonform zu kennzeichnen. Setzen Sie auf Qualität und Umweltbewusstsein mit unseren Produkten:

Die SecuRasta® Feinstaubplaketten dienen der Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge. Die Feinstaubplaketten sind in unterschiedlichen Verpackungseinheiten lieferbar.

E-Plakette für Elektrofahrzeuge

Die SecuRasta® E-Plakette wird für Elektrofahrzeuge eingesetzt, die außerhalb Deutschlands zugelassen sind.
Um eine E-Plakette zu erhalten, muss das Fahrzeug entweder rein elektrisch angetrieben sein, mit Wasserstoff betrieben werden oder eine bestimmte, geringe CO2-Emission nicht überschreiten, wie es bei einigen Plug-In-Hybriden der Fall ist.

Car-Sharing-Plakette

Car-Sharing-Plaketten sind spezielle Kennzeichnungen für Fahrzeuge, die in Car-Sharing-Programmen eingesetzt werden. In einigen Städten und Ländern werden diese Plaketten verwendet, um Car-Sharing-Fahrzeugen besondere Privilegien zu gewähren, die normale Fahrzeuge nicht erhalten. Das kann beispielsweise die Nutzung spezieller Parkplätze oder das Parken in bestimmten Zonen ohne zusätzliche Gebühren beinhalten.

Die genaue Funktion und das Design der Car-Sharing-Plaketten können je nach Stadt oder Land variieren. In einigen Fällen könnten sie auch dazu beitragen, das Bewusstsein für Car-Sharing als umweltfreundliche Alternative zum Besitz eines eigenen Fahrzeugs zu erhöhen.

In Deutschland zum Beispiel gibt es eine Car-Sharing-Verordnung (CarSharingV), die Regelungen für solche Sonderparkplätze und die Kennzeichnung von Car-Sharing-Fahrzeugen festlegt. Fahrzeuge von anerkannten Car-Sharing-Anbietern können demnach eine solche Plakette erhalten und von den entsprechenden Privilegien profitieren.

i-KFZ-Stempelplaketten – Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Internetbasierte Fahrzeugzulassung leicht gemacht! Die i-KFZ-Plaketten von SecuRasta® bieten Ihnen alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale und sind zudem besonders fälschungssicher und witterungsbeständig.

Bei zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen dienen die KFZ-Plaketten zudem als Zulassungsnachweis durch die Straßenverkehrsbehörde. Auch sonst haben wir die Sicherheit der Produkte im Blick. Alle SecuRasta®-Produkte werden regelmäßig durch ein unabhängiges Prüfinstitut gesichert und geprüft.

i-KFZ-Stempelplaketten
  • Internetbasierte Fahrzeugzulassung: Elektronisches An- und Abmelden des Fahrzeugs durch die Sicherheitscodes der i-KFZ-Stempelplakette
  • Abgemeldete Fahrzeuge können online auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk wieder zugelassen werden
  • Außerbetriebsetzung, Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung des Fahrzeugs im Internet
i-KFZ Stufe 1

Ab 2015: In dieser ersten Stufe wurde die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) von Fahrzeugen online ermöglicht. Besitzer konnten ihr Auto über das Internet abmelden, vorausgesetzt, es war nach dem 1. Januar 2015 zugelassen und sie besaßen einen neuen Personalausweis mit eID-Funktion sowie ein entsprechendes Lesegerät.

i-KFZ Stufe 2

Ab 2017: In Stufe 2 wurde die Wiederzulassung von Fahrzeugen auf denselben Halter im gleichen Zulassungsbezirk online ermöglicht. Außerdem kann man Adressänderungen vornehmen, falls man innerhalb desselben Zulassungsbezirks umzieht.

i-KFZ Stufe 3

Ab 2019: Diese Stufe erweiterte die online verfügbaren Dienstleistungen um Neuzulassungen, Umschreibungen und weitere Vorgänge. Hierbei ging es darum, eine größere Bandbreite an Zulassungsvorgängen zu ermöglichen, ohne dass Bürger zur Zulassungsstelle gehen mussten.

i-KFZ Stufe 4

Seit September 2023 können nun auch Unternehmen (wie Autohäuser und Zulassungsdienste) das komplette Spektrum der Zulassungsdienstleistungen online nutzen: Durch eine Großkundenschnittstelle werden die zahlreichen, einzelnen Zulassungsvorgänge gebündelt und digital abgewickelt. Losfahren direkt nach der Online-Zulassung ist ab 01.09.2023 für Privatpersonen ebenfalls möglich. Ein für 10 Tage gültiger Ausdruck als Nachweis ist ausreichend. Innerhalb dieses Zeitraums treffen die benötigten Dokumente per Post ein.

Hier finden Sie weitere Infos zu diesem Thema.