Geschwindigkeitsschilder und Parkscheiben

Für Kraftfahrzeuge gemäß § 58 StVZO

Geschwindigkeitsschilder zeigen die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an. Wir bieten diese jeweils mit 200 mm Durchmesser aus Aluminium oder aus Folie als Aufkleber an.

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Parkscheiben zur Kennzeichnung der Parkdauer auf öffentlichen Parkplätzen (Ankunftszeit).

Gefertigt sind diese aus Kunststoff und wahlweise mit oder ohne Sauger bei uns erhältlich.

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Ina Stöcker

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